Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG)
durchgeführt von Kienbaum Consultants International GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fortschritt:
 
Herzlich willkommen zur Befragung von Betriebs- und Personalräten im Rahmen der Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Vielen Dank, dass Sie sich entschieden haben, an der Befragung teilzunehmen!
 
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit und unabdingbar für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Darüber hinaus ist Entgeltgleichheit auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt das Ziel, die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen und hat dazu eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht.  
 
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, befasst sich mit einer wichtigen Ursache von Entgeltungleichheit: fehlender Transparenz in Entgeltstrukturen. Das Gesetz verbessert den Rechtsrahmen für die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes und führt neue Instrumente wie den individuellen Auskunftsanspruch ein. Um die Wirksamkeit des Gesetzes und die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes zu prüfen, ist eine regelmäßige Evaluierung vorgesehen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Kienbaum Consultants International GmbH in einem Konsortium mit weiteren Partnern mit der ersten Evaluation und Vorbereitung der ersten Berichterstattung zum Gesetz beauftragt. Das methodische Vorgehen umfasst dabei u.a. Befragungen von Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, Mitarbeitervertretungen und Beschäftigten.
 
Um ein möglichst umfassendes Bild über die Erfahrungen und Kenntnisse im praktischen Umgang mit dem Gesetz im öffentlichen Dienst zu erlangen, sind dabei Ihre Angaben von besonderem Interesse für uns. Die im Rahmen dieser Befragung erhobenen Daten werden dabei selbstverständlich vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet. Der Fragebogen wurde im Vorfeld mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt.
 
Bei inhaltlichen oder technischen Fragen zur Erhebung steht Ihnen das Team von Kienbaum gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse:
entgelttransparenz@kienbaum.de